Infos zur Anmeldung

Was müssen Sie tun, um eine logopädische Behandlung zu erhalten?

Die Kosten der logopädischen Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen. Sind Sie privat versichert, beachten Sie bitte inwieweit Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages die Leistungen erstattet.

Deshalb sollten Sie, wenn Sie den Bedarf einer Behandlung Ihres Kindes feststellen, zunächst Kontakt mit Ihrem Arzt aufnehmen (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Hausarzt, Kieferorthopäde, Phoniater oder Pädaudiologe).

Sieht dieser einen Behandlungsbedarf, stellt er Ihnen eine ärztliche Verordnung (Rezept) aus. Damit melden Sie sich dann bei uns und wir vereinbaren einen Termin.

Die logopädische Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da die Verordnung ansonsten ihre Gültigkeit verliert und erneut ausgestellt werden muss.